Kritisches Expertenurteil zum Gesundheitsfonds
Ein neues Gutachten zur Gesundheitsreform liefert nicht die von der SPD erhoffte Wahlkampfmunition. Die Experten (u.a. die Professoren Rürup und Wille) deckten in dem zentralen Reformprojekt der großen Koalition Mängel auf. Insbesondere befürchten sie, dass der Gesundheitsfonds den Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen ausschaltet und zu einer Qualitätssenkung führen wird.
Das vom Bundesfinanzministerium bestellte Gutachten der Professoren Rürup und Wille, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und des Instituts für Infrastruktur & Gesundheit (IGES) misst die Gesundheitsreform an dem von der großen Koalition definierten Ziel, Ausgabensteigerungen durch "Effizienz mindernde Organisations- und Anreizstrukturen" zu vermeiden. Dieses Ziel war zwar gut gemeint, doch wie so oft hat die Politik nicht besonders viel erreicht. Im Gegenteil, die Reform schafft den Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen praktisch ab. Der angestrebte reine Qualitätswettbewerb sei, so die Gutachter, wettbewerbsökonomisch nicht begründbar.
Wegen des Einheitsbeitrags zum Gesundheitsfonds haben die Krankenkassen kaum die Möglichkeit, Wettbewerbsvorteile durch klar erkennbare Preissignale auf dem Versicherungsmarkt zur Geltung zu bringen, erklären die Gutachter. Die möglichen Zusatzbeiträge seien kein Wettbewerbsanreiz und stellten ein Problem dar, weil sie auf 1 % des Einkommens begrenzt sind, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Außerdem werden Krankenkassen, die diese Beiträge erheben, nach dem Motto Wer Zusatzbeiträge erhebt, ist unwirtschaftlich in ein schlechtes Licht gestellt.
Die Reform hat auf diese Weise den Kassen fast alle Wettbewerbs-Möglichkeiten genommen. Der facto eingefrorene Krankenkassenbeitrag behindert den angestrebten Qualitätswettbewerb erheblich. Das Gesetz kann sogar zu weniger Qualität und geringeren Investitionen in die Qualität führen, da Krankenkassen Wettbewerbsvorteile nicht mehr an ihre Mitglieder weitergeben könnten.
Auch im Krankenhausbereich fördert die Politik den Preiswettbewerb nicht. Die diagnosebezogenen Fallpauschalen sind eine Art Festpreis und verhindern eine stärkere Konkurrenz der Krankenhäuser untereinander. Notwendig wären, so die Autoren der Studie, Versorgungsverträge mit Leistungserbringern sowie die Einführung des Wettbewerbsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Augenblick könnten die Krankenkassen sogar ihre Marktmacht zu Lasten ihrer Versicherten missbrauchen (z.B. keine Weitergabe von vertraglich ausgehandelten Preissenkungen an die Versicherten).
Besonders Gefahren drohen den öffentlichen Haushalten durch den Fonds: Erwirtschaftet er zu wenig Einnahmen, steigt der politische Druck den Bundeszuschuss zu erhöhen. Der Gesundheitsfonds könnte sich dadurch schnell zu einem Loch ohne Boden für den Bundeshaushalt entwickeln. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, empfehlen die Gutachter, den Zuschuss mit einer klar definierten Zweckbindung zu verknüpfen.
Trotz des sehr durchwachsenen Urteils fühlt sich das Bundesgesundheitsministerium in seiner Politik bestätigt und lässt in einer Presseerklärung verbreiten: Die Bundesregierung ist in der Gesundheitspolitik auf dem richtigen Weg.
In Wahlkampfzeiten werden Gutachten manchmal schon recht absonderlich interpretiert.
Quelle:
http://www.iges.de/leistungen/gesundheitspolitik/e7486/infoboxContent7488/
Forschungsbericht_ger.pdf
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=100822
Letzte Aktualisierung: 25. August 2010


